Toiletten oder Sanitärräume sollten in Schulen sowohl in ausreichender Anzahl vorhanden, als auch schnell und gut erreichbar sein. Oftmals genießen Schultoiletten keinen guten Ruf – in Folge dessen leiden Akzeptanz und Nutzung der Schülerinnen und Schüler. Wenn eine Renovierung ansteht, müssen bei Planung, Bau und Umgestaltung immer verschiedene Vorgaben beachtet werden.
Beispielsweise ist dabei die Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte entscheidend. Auch ist der Standort der Schultoilette essentiell für die Planung bzw. Renovierung: Fragen, ob die Toilette vom Außengelände bzw. dem Schulhof gut erreichbar ist oder ob Schultoiletten auf jeder Etage, in der sich auch Unterrichtsräume befinden, nötig sind, müssen im Vorhinein strategisch beantwortet werden. Genauso wichtig ist es, dass die Schultoiletten für hohe Frequentierungen ausgerichtet sind. Der größte Andrang herrscht dort in den Pausen, weshalb genügend Toiletten, Urinale und Handwaschbecken eingeplant werden müssen.
Bei der Bemessung und der Ausstattung von WC-Anlagen sind die Vorgaben aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Sanitärräume“ heranzuziehen. Bei den WC-Anlagen sollte mindestens ein Behinderten-WC vorhanden sein. Dabei gelten die entsprechenden Vorgaben zur barrierefreien Gestaltung von Toilettenräumen.
Ausstattung von Toilettenräumen in Schulen
In den Toilettenzellen ist folgende Ausstattung vorgegeben: Sie müssen mit Toilettenpapier, Toilettenbürste, Papierhandtuchhalter und Kleiderhaken ausgestattet sein. In den Mädchentoiletten ist ein Hygienebehälter mit Deckel vorgesehen und bei den Jungs Toiletten ist mindestens ein Hygienebehälter mit Deckel in einer gekennzeichneten Toilette gefordert. In nassbelassenen Bereichen sind korrosionsbeständige Materialien zu verwenden. Es sollten nach Möglichkeit wartungsarme, glattflächige und einfach zu reinigende Armaturen verbaut werden, die bevorzugt verchromt sind. Im Vorraum der Toilette muss mindestens ein Handwaschbecken und ein Spiegel vorhanden sein, sowie ein Seifenspender und Spender für Einmal-Handtücher.
Weitere Anforderungen an Schultoiletten
Außerdem müssen bestimmte Anforderungen an die Beschaffenheit von Schultoiletten eingehalten werden. Beispielsweise muss die Raumhöhe mindestens 2,50 m betragen. Die Mindesthöhe für Trennwände und Türen der Toilettenzellen von 1,90 m darf nicht unterschritten werden. Unvollständig abgetrennte Toilettenzellen dürfen zwischen Fußboden und der Unterkante der Trennwände oder Türen ein Abstand von 0,10 bis 0,15 m nicht überschreiten. Trennwände, Türen, Fenster und Bedürfnisstände müssen in den Sanitärräumen so angeordnet werden, dass sie von außen nicht eingesehen werden können.
Alle Anforderungen können landesspezifisch leicht abgewandelt sein. Beachten Sie bitte daher die landesspezifischen Quellen der Bundesländer. (Stand:19.01.2023)
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Quellen:
– Sanitärräume, Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR A4.1
– Barrieerefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude, DIN 18040-1
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