Es gibt einen neuen Tarifvertrag: die Gewerkschaft IG Bau und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) auf Arbeitgeberseite haben sich nach der zweiten Verhandlungsrunde auf einen 27-monatigen Tarifvertrag geeinigt. Diese Handwerks-Branche ist die beschäftigungsstärkste und mit der Einigung über einen neuen Mindestlohn liegt die Vergütung zukünftig deutlich über den gesetzlichen Mindestlohn.
Mit knapp 700.00 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Gebäudereiniger-Branche die beschäftigungsstärkste Handwerksbranche in Deutschland. Neben der klassischen Gebäudereinigung, gehören auch sämtliche Service- und Dienstleistungen in und an Gebäuden wie beispielsweise Catering-Services, Hol- und Bringdienste, Hausmeister-Dienste, Parkraumbewachung, Kantinenbewirtung, Grünflächenpflege und Winterdienst in diese Branche.
Diese Handwerksbranche ist sehr facettenreich, wodurch in den Betrieben das Aufgabenspektrum von infrastrukturellen Zusatzdienstleistungen bis hin zu modernem Gebäude- und ganzheitlichem Facility Management reicht.
Zu dieser Branche zählen hauptsächlich klein- und mittelständige Unternehmen. Rund 80 Prozent sind Kleinunternehmen, die weniger als 500.000 Euro Jahresumsatz erzielen. 17 Prozent der Unternehmen sind mittelständig tätig und erwirtschaften einen Umsatz zwischen 500.000 und 5 Millionen Euro Umsatz; 2 bis 3 Prozent sind in der obersten Größenklasse ab 5 Millionen Euro Jahresumsatz eingruppiert.
Zukünftig mehr Geld im Gebäudereiniger-Handwerk
Aufgrund der Entwicklungen beim gesetzlichen Mindestlohn, haben sich der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Gewerkschaft IG Bau auf eine Erhöhung geeinigt.
- Lohngruppe 1: Einstiegslohn in der Gebäudereinigung, zum 01. Oktober steigt der Lohn von 11,55 € auf 13 Euro. Im zweiten Schritt wird er im Jahr 2024 auf 13,50 € angehoben
- Lohngruppe 6: Fachkräfte in der Glas- und Fassadenreinigung, zum 01. Oktober steigt der Einstiegslohn auf 16,20 €, eine weitere Erhöhung ist für das Jahr 2024 auf 16,70 € geplant
- Ausbildung: laut BIV steigt der Lohn auf 900, 1035 und 1200 €
Damit der neue Tarifvertrag in Kraft treten kann, muss er noch mit der Zustimmung des „Bundesministeriums für Arbeit und Soziales“ auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendungsgesetzes zum 01. Oktober 2022 als allgemeinverbindlich erklärt werden.
Hintergrund: Warum es zu Verhandlungen gekommen ist
Arbeitnehmer, die in Lohngruppe 1 eingruppiert sind, erhalten derzeit 11,55 Euro brutto pro Stunde. Im November 2020 wurde schon für Januar 2023 mit der Gewerkschaft IG Bau und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) eine Einigung auf 12 Euro gefunden. Jedoch wurde damals nicht berücksichtigt, dass die Bundesregierung den allgemeinen Mindestlohn im Oktober 2022 auf zwölf Euro anheben wird. Damit würde der gesetzliche Mindestlohn den Branchenmindestlohn jenes Handwerks übersteigen.
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Quellen:
https://www.die-gebaeudedienstleister.de/die-branche/daten-und-fakten
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