Toiletten in der Gastronomie
Forschung und Wissenschaft

Toiletten in der Gastronomie: Wie viele sind Pflicht?

Dass beim Restaurantbesuch eine Toilette bereitsteht, ist selbstverständlich – oder? Aber wann ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass entsprechende Räume vorhanden sein müssen? Grundsätzlich gilt: Sobald alkoholische Getränke ausgeschüttet werden, müssen Waschräume vorhanden sein. Doch wie viele Toiletten müssen gegeben sein und bei welchen Lokalitäten gelten Ausnahmen?

Das Erlebnis des Gastronomiebesuchs wird heutzutage nicht mehr nur an der Qualität des Essens gemessen: Die Entscheidung über eine Rückkehr in ein Lokal kann auch in den Waschräumen gefällt werden. Gerade seit Beginn der Coronapandemie ist der Hygienefaktor noch mehr in den Fokus gerückt – vor allem in öffentlichen Räumen. Kritikpunkt ist dabei nicht nur die Sauberkeit, sondern auch ob Desinfektionsspender vorhanden oder Füllgüter verfügbar sind. Aber wann müssen entsprechende Räume vorhanden sein und wann nicht?

Wie viele Toiletten werden in der Gastronomie benötigt?

Je nach Bundesland schwanken die Anforderungen. Daher gilt immer: Erkunden Sie sich in der jeweiligen Gaststättenverordnung des Landes, wie viele Toiletten benötigt werden.

Hier ein Beispiel aus dem Bundesland Berlin. Info darüber gibt die Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes. (https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-GastVBErahmen)

Die Waschräume müssen leicht erreichbar, nutzbar und gekennzeichnet sein. Ab einer Größe von 50 m² muss mindestens eine barrierefreie Toilette benutzbar sein.

Hinzu kommt, dass die Toilettenanlagen für Damen und Herren mit durchgängigen Wänden voneinander getrennt sein müssen und jede Toilette im Vorraum mit Waschbecken, Seifenspender und hygienisch einwandfreier Handtrocknungseinrichtung ausgestattet sein muss. Gemeinschaftshandtücher sind nicht zulässig.

Toiletten und PP-Becken müssen eine Wasserspülung haben (ausgenommen sind PP-Becken, die aufgrund ihrer Konstruktion auf chemischer Grundlage ohne Wasserspülung funktionieren). Die Toiletten müssen ohne Entgelt nutzbar sind, Münzautomaten oder ähnliche Einrichtungen dürfen nicht eingebaut sein.

Eine Toilette ist nicht erforderlich, wenn bei einer Fläche von 50 m² nicht mehr als 10 Sitzplätze vorhanden sind. Auf das Nicht-Vorhandensein von Toiletten muss am Eingang deutlich verweisen werden.

Abweichungen von den oben genannten Verordnungen sind möglich und können in §5 der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes nachgelesen werden.

Wann gilt eine Location als Versammlungsstätte?

Ab einer Personenanzahl von 200 Menschen gilt die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Diesbezüglich werden verschiedene Vorschriften festgelegt: So müssen Wacchräum in jedem Stockwerk vorhanden sein. Ebenso muss für Rollstuhlbenutzer eine ausreichende Zahl geeigneter, stufenlos erreichbarer Toiletten vorhanden sein.

Die folgende Tabelle zeigt an, wie viele Toiletten bei größeren Veranstaltungen vorhanden sein müssen: (Angaben sind aufzurunden):

Sichere Verfügbarkeiten – auch bei Stoßzeiten

Keine Sorge vor leeren Hygienespendern: Gerade in der Gastronomie geht es hinter den Kulissen häufig hektisch zu. Neben dem Tagesgeschäft die Waschräume mit ausreichend Füllgut zu befüllen, ist meist ein enormer Mehraufwand. Mit SanTRAL® Plus gehört dies der Vergangenheit an: Die smarten Spender geben Ihnen per App Bescheid, wenn ein Spender droht leerzulaufen. Somit sind keine aktiven Füllstandsüberprüfungen mehr nötig; Sie können einfach bedarfsgerecht Handeln. Außerdem sind die Geräte genau für diesen Bereich gemacht: Nicht nur vom Design fügen sie sich nahtlos in jeden Waschraum ein, auch durch ihre robuste und langlebige Konzeption sind stark frequentierte Bereiche kein Problem. Erfahren Sie mehr über die Spenderserie.  


Quellen: 
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-GastVBErahmen
https://dejure.org/gesetze/VStaettVO/12.html


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