Hygiene in lebensmittelverarbeitenden Betrieben
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Bedeutung von Hygiene in lebensmittelverarbeitenden Betrieben

In Betrieben, die Lebensmittel verarbeiten, hat Hygiene oberste Priorität. Es gilt nicht nur in der Produktion, sondern auch im gesamten Produktionsprozess bis hin zur Verpackung strikte Regeln zu beachten. Hygiene ist sowohl für den internen Betriebsprozess als auch für das Vertrauen der Verbraucher von enormer Bedeutung, um Lebensmittelvergiftungen, Kontaminationen und Qualitätsmängel zu vermeiden.

Wichtige gesetzliche Vorschriften zur Betriebshygiene in lebensmittelverarbeitenden Betrieben

Je nach Bereich der lebensmittelverarbeitenden Betriebe variieren die Hygieneregeln. Einige der wichtigsten gesetzlichen Vorschriften und Regelungen, die die Hygiene und Lebensmittelsicherheit gewährleisten, werden in folgenden Regelschriften niedergelegt:

  • Lebensmittelhygiene-Verordnung (kurz LMHV): Die deutsche Lebensmittelhygiene-Verordnung regelt die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Sie schreibt vor, welche hygienischen Maßnahmen ergriffen werden müssen, welche Schulung erforderlich sind und wo Lebensmittel hergestellt werden dürfen.
  • HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points): HACCP beinhaltet eine Gefahrenanalyse und die Kontrolle kritischer Punkte. Es ist ein systematischer Ansatz zur Identifizierung, Bewertung und Kontrolle von Gefahren in der Lebensmittelproduktion.
  • Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (kurz LFGB): Das Lebensmittel- und Futtergesetzbuch ist als Bundesgesetz in Deutschland im September 2005 in Kraft getreten. Es behandelt Themen wie beispielsweise zur Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelkennzeichnung, Produktüberwachung und Strafvorschriften
  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004: Diese Verordnung verpflichtet Lebensmittelunternehmer zur Einrichtung, Durchführung und Aufrechterhaltung sowie stetiger Anpassung eines HACCP-Eigenkontrollsystems.
  • Verordnung (EG) Nr. 178/2002: Diese Verordnung legt die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts und Futtermittelrechts in der Europäischen Union fest.

Besonders wichtig für lebensmittelverarbeitenden Betrieben ist es, dass sie spezifische nationale und internationale Vorschriften befolgen, die für ihren Standort gelten.

Gute Hygiene fängt auch am Arbeitsplatz bei den Händen an

Mitarbeiter in lebensmittelverarbeitenden Betrieben müssen umfangreich geschult werden, um ein Verständnis dafür zu entwickeln, in welch hochsensiblen Bereich sie tätig sind. Mitunter ein wichtiger Aspekt für die Hygiene in lebensmittelverarbeitenden Bereichen ist das Händewaschen: Hände müssen immer dann gewaschen und desinfiziert werden, wenn sie mit verunreinigten Gegenständen in Berührung gekommen sind. HACCP-Schulungen, Schulungen zur persönlichen Hygiene und viele weitere mögliche Themen sind ebenso essentiell, um Mitarbeiter zu sensibilisieren.

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