Corona-Hilfen der Regierung
Steuerberater Marc Lemkens über die staatlichen Corona-Hilfen.
Im Gespräch

Corona-Überbrückungshilfe III deckt Kosten für Hygienemaßnahmen

In einem Gespräch mit Steuerberater Marc Lemkens haben wir die wichtigsten Fragen rund um die aktuellen staatlichen Förderungen der Bundesregierung beleuchtet, welche die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie abfedern sollen.

Markus Theißen: Guten Tag Herr Lemkens, zunächst einmal wäre es interessant zu wissen, wer überhaupt berechtigt ist, die Überbrückungshilfen zu beantragen? 

Das Videointerview mit Marc Lemkens.

Marc Lemkens: Grundsätzlich sind Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 750 Mio. Euro im Jahr 2020, die einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorweisen, berechtigt, die Überbrückungshilfe zu beantragen.

Markus Theißen: Welche Kosten sind förderfähig, auch wenn wir über die Hygiene sprechen?

Marc Lemkens: Allgemein sind betriebliche Fixkosten förderfähig. Dazu zählen unter anderem Mieten oder Leasingraten. Zusätzlich sind im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe auch Kosten für Hygienemaßnahmen förderfähig. Als Beispiele werden im Kapitel 2.4 unter Punkt 7  mobile Luftfilteranlagen und Zählwerke angegeben. Aus diesen Angaben abgeleitet, lässt sich festhalten, dass auch Hygienespender unter die Förderfähigkeit fallen sollten.

Hygienemaßnahmen von OPHARDT
Die Händehygiene ist ein wichtiger Baustein der Infektionsprävention.

Markus Theißen: Welche Obergrenzen gibt es bei der staatlichen Förderung?

Marc Lemkens: Für allgemeine Hygienemaßnahmen gibt es keine Obergrenze. Lediglich Baumaßnahmen zur Umsetzung eines Hygienekonzeptes sind auf förderfähige Kosten von maximal 20.000€ pro Monat gedeckelt.

Markus Theißen: Bis wann gilt die Überbrückungshilfe III und welche Fristen sind für Unternehmen zu beachten?

Marc Lemkens: Die Überbrückungshilfe III gilt für Zahlungen, die von November 2020 bis Juni 2021 fällig werden. Die entsprechende Antragsfrist endet zum 31. August 2021. [Anmerkung der Redaktion, 28.07.2021: Die Antragsfrist wurde im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus bis zum 31.10.2021 verlängert.]

Markus Theißen: Wie sollte ich als Unternehmen bei der Antragsstellung individuell vorgehen?

Marc Lemkens: Grundsätzlich ist immer eine Einzelfallprüfung erforderlich. Dazu sollten sich Unternehmen immer an ihren jeweiligen Steuerberater wenden. Dieser wird dann zunächst die Voraussetzungen für einen Antrag überprüfen und anschließend eine konkrete Förderquote berechnen. Im letzten Schritt wird der Steuerberater den Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.

Markus Theißen: Herr Lemkens, vielen Dank für das Gespräch!

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